finanzbuchhaltung
digitale buchhaltung
finanzbuchhaltung
Das Ziel der Finanzbuchhaltung ist es, das Gesamtergebnis eines Unternehmens zu ermitteln, um die Vermögenslage und die Veränderungen der Bestände festzuhalten.
Sie ermöglicht die genaue Bestimmung des erzielten Gewinns oder Verlusts während eines Abrechnungszeitraums. Diese Informationen sind nicht nur für das Unternehmen selbst von Bedeutung, sondern auch für Anteilseigner und Gläubiger. Zusätzlich dienen diese Daten als Grundlage für strategische Entscheidungen des Managements.
Durch die Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), sowie einer Bilanz lässt sich beurteilen, wie es um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bestellt ist.
Die Finanzbuchhaltung sorgt somit für Transparenz und Nachvollziehbarkeit der finanziellen Situation, was besonders in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit von großer Wichtigkeit ist.
unsere tätigkeiten
Ihre Vorteile
Unser Expertenteam unterstützt Sie gerne bei diesen umfangreichen Aufgaben!
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Häufig gestellte Fragen
Ich biete umfassende Steuerberatung für eine Vielzahl von Mandanten an, ob aus Heilbronn oder dem ganzen Bundesgebiet. Egal ob Sie als Privatperson Unterstützung bei Ihrer Einkommensteuererklärung benötigen, als Freiberufler Ihre steuerlichen Angelegenheiten optimieren möchten oder als Unternehmen einen zuverlässigen Ansprechpartner suchen – sprechen Sie mich einfach an. Wir finden eine maßgeschneiderte Lösung, angepasst auf Ihre Situation.
Ja, wir bieten selbstverständlich Unterstützung und Beratung bei Steuerprüfungen an. Wir begleiten unsere Mandanten während des gesamten Prüfungsprozesses, stehen als Ansprechpartner für die Finanzbehörden zur Verfügung und helfen bei der Klärung steuerlicher Fragen und Anliegen.
Entscheiden Sie sich uns den Auftrag zur Erstellung Ihrer Steuererklärung zu erteilen, werden wir Ihren Bescheid prüfen: Bei Standardbescheiden sollte sich die Prüfung inklusive Anschreiben an Sie auf nicht länger als ca. 15 bis 30 Minuten belaufen. Die zusätzliche Leistung wird anhand einer Zeitgebühr abgerechnet. Über das Ergebnis werden Sie per Post unterrichtet. Kommt es zu Fehlern innerhalb des Bescheids, kann ein Einspruch sinnvoll sein. Wir werden Ihnen nach unserer Prüfung auch mitteilen, ob ein Einspruch grds. Sinn macht. Sie haben dann die Wahl den Einspruch erstellen zu lassen oder darauf zu verzichten.
Hier ist zwischen der Bearbeitung beim Finanzamt und die Bearbeitung bei uns in der Kanzlei zu unterscheiden.