Jahresabschluss
Das Geschäftsjahr richtig abschließen!
DAS GESCHÄFTSJAHR RICHTIG ABSCHLIESSEN!
Grundsätzlich ist jeder Freiberufler oder Gewerbetreibende, unabhängig der Rechtsform, zur Aufstellung einer steuerlichen Gewinnermittlung oder eines Jahresabschlusses verpflichtet.
Ausgangspunkt der Erstellungstätigkeiten ist die Finanzbuchhaltung.
Hierbei besteht die steuerliche Gewinnermittlung aus einer Einnahmen- Überschussrechnung (EÜR), die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich im Einkommensteuergesetz. Der handelsrechtliche Jahresabschluss (HGB) besteht aus einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und ist je nach Rechtsform und Größe um einen Anhang, Lagebericht etc. zu erweitern.
An Ihrem Jahresabschluss haben in der Regel mehrere Adressatenkreise Interesse. Einerseits ist der Jahresabschluss dem Finanzamt vorzulegen, denn der Jahresabschluss dient unter anderem der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage.
Neben dem Finanzamt sind das Bundesamt für Justiz und schließlich Kreditinstitute als Darlehensgeber bzw. Gläubiger an Ihrem Jahresabschluss interessiert.
Unsere Erfahrung zeigt, dass Kreditinstitute häufig gerne sehen, wenn der Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellt wurde.
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Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Häufig gestellte Fragen
Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) und bestimmte Personengesellschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Einzelunternehmer und Freiberufler unterliegen dieser Pflicht in der Regel nicht, außer sie überschreiten bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen.
Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und ggf. einem Anhang. Größere Unternehmen sind außerdem verpflichtet, einen Lagebericht zu erstellen.
Für Kapitalgesellschaften ist der Jahresabschluss in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres zu erstellen. Für andere Unternehmen können abweichende Fristen gelten.
Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für die Steuererklärung eines Unternehmens. Auf Basis der ermittelten Zahlen wird die Steuerlast berechnet.